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Erneuerbare Energien

Das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG), sowie die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV) treten am 1. Mai 2014 in Kraft. Mit der Revision des RPG werden die Bedingungen zur Errichtung von Solaranlagen erleichtert.

Anlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind neu bewilligungsfrei und unterliegen ab dem 1. Mai 2014 nur noch der Meldepflicht, sofern sie sorgfältig integriert sind und keine Natur- und Kulturdenkmäler von kantonaler Bedeutung beeinträchtigen.

Massgebend ist Art. 32a der Raumplanungsverordnung (RPV)

Art. 32a Bewilligungsfreie Solaranlagen
Solaranlagen gelten als auf einem Dach genügend angepasst (Art. 18a Abs. 1 RPG), wenn sie:
a. die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen;
b. von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen;
c. nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden; und
d. als kompakte Fläche zusammenhängen.


Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen bis 600 Watt

Information des Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI zur Leistungsbegrenzung von Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen auf 600 Watt
Download Merkblatt ESTI Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen (Bulletin 7/2014) [240 KB]



Gesuche an die elektra busslingen

Die Meldepflicht bei den Baubewilligungsbehörden bleibt weiterhin bestehen.

Meldung an elektra busslingen für Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen bis 600 Watt [990 KB]
Meldung an elektra busslingen für Photovoltaikanlagen über 600 Watt [990 KB]